Restaurant la Mère Royaume
Veranstaltungen des DICG in Kürze

Heute möchten wir Sie an unsere nächste Veranstaltung erinnern.

Donnerstag, 25. April 2024

19:00 Uhr

La Mère Royaume

Place Simon-Goulard 4, 1201 Genève

Stress, Burnout, chronische Erkrankungen? Gründe, Folgen und Körperzusammenhänge verstehen

mit Heidrun Fehrl-Kahn

Wichtig: Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist notwendig, bitte eine kurze E-Mail an: info@dicg.org

Bitte hinterlassen Sie auch eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind.

Am Mittwoch, 01. Mai 2024 ab 18:30 Uhr ebenfalls

La Mère Royaume

Place Simon-Goulard 4, 1201 Genève

treffen wir uns wieder zu unserem monatlichen Jour fixe.

Mit besten Grüßen und Wünschen für ein erholsames Wochenende,

herzlichst Ihr

Ralph Tatu
Präsident

Foto: La Mère Royaume

Dr. Jan Philipp Reemtsma zu Gast beim DICG
Jan Philipp Reemtsma zu Gast beim DICG

Im März war Dr. Jan Philipp Reemtsma zu Gast beim DICG. In angenehmer Atmosphäre im Restaurant La Mère Royaume stand uns einer der bedeutendsten Intellektuellen der deutschen Nachkriegszeit Rede und Antwort und las aus der von ihm in Zusammenarbeit mit Fanny Esterházy verfassten Wieland-Biografie, die letztes Jahr im C.H.Beck-Verlag erschienen ist. Neben Lessing ist Christoph Martin Wieland die Zentralgestalt der deutschen Aufklärung. Durch ihn wird der Roman in Deutschland zu einer anerkannten Literaturgattung, zudem ist er der „Erfinder“ dessen, was wir heute die „Weimarer Klassik“ nennen – mit ihm beginnt die moderne deutsche Literatur.

Mit seiner lang erwarteten Biografie – der ersten seit siebzig Jahren – befreit Jan Philipp Reemtsma Wieland endlich aus dem langen Schatten, in den ihn Goethe und Schiller gestellt haben.

Christoph Martin Wieland

Mit seiner Gründung des Hamburger Instituts für Sozialforschung, mit seiner großen Unterstützung der Arno-Schmidt-Gesellschaft, dem Erfahrungsbericht über seine Entführung, mit seinem einflussreichen sozialhistorischen Werk „Vertrauen und Gewalt“ und seiner immerwährenden Lust auf Wieland, ist Reemtsma als westdeutsche Geistesgröße fast schon „historisch“.

Mit Jan Philipp Reemtsma haben wir an einem hochinteressanten Abend ein halbes Jahrhundert der alten Bundesrepublik rekapituliert und aus dem Blickwinkel der deutschen Aufklärung in die Zukunft geschaut.

Unser DICG-Vorstandsmitglied Fritz von Klinggräff moderierte die Veranstaltung, im Anschluss gab es bei einem Cocktail noch gute Gespräche.

Deutsche Botschaft in Bern
Die deutsche Botschaft in Bern zu den diesjährigen Wahlen zum Europäischen Parlament

Liebe Deutsche in der Schweiz und in Liechtenstein,
gerne möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die in Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl zum Europäischen Parlament die Frist zur Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis am 19. Mai 2024 endet.

Auch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Für die Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass Sie

1.1 am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet)

oder

1.2 entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, 

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung an die Gemeindebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes abgesandt werden. 

Einem Antrag, der erst am 19. Mai 2024 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) verfügbar. 

Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft auf ihrer Internetseite www.bern.diplo.de/wahlen und das Europäische Parlament unter https://elections.europa.eu/de/ .

Freundliche Grüße
i. A. Andrea Arslan-Maharjan,
Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung der
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bern

Foto: Beat Estermann, CC BY-SA 3.0